2-G+ -Regel ab 08.01.2022
Aufgrund der Coronaschutzverordnung, die ab dem 08.01.2022 greift, sind wir verpflichtet, nur Personen, die genesen oder geimpft (2-G) sind zuzulassen. Zusätzlich muss ein tagesaktueller Test vorgelegt werden. Dieses ist durch entsprechende Nachweise (digitaler Impfnachweis, Genesenenzertifikat und Antigentest) in Verbindung mit dem Personalausweis zu belegen. Schüler bis zum vollendeten 17 Lebensjahr, müssen einen entsprechenden Schülerausweis vorlegen. Für Personen, die bereits 3 oder mehrmals geimpft sind (geboostert), entfällt die Testpflicht und dürfen zugelassen werden.
Die Maskenpflicht bleibt weiterhin auf dem gesamten Gelände bestehen und darf nur auf dem zugewiesenen Sitzplatz abgenommen werden.
Leider müssen wir Personen, die keinen Nachweis vorlegen, von jeglichen Aktivitäten auf unserem Grundstück ausschließen!
Die 2-G+ -Regel greift in sowohl in unserer Gastronomie, als auch auf dem Wohnmobilstellplatz und für Planwagenfahrten!
Wir bitten um Verständnis. Sobald die Maßnahmen gelockert werden, geben wir es hier bekannt.